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Thema: FSF unterstützt die Affero General Public License

15 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von PurpleHaze am Mi, 20. März 2002 um 10:22 #
Ein interessanter Ansatz. Sollte man wirklich erwägen in die GPL mit einzubauen!
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Von Anonymous am Mi, 20. März 2002 um 11:36 #
Halte ich für problematisch.
Nehmen wir einen fiktiven Webserver, der die Möglichkeit zu eigenen Quellcodedownload bietet und unter der AGPL steht. Wenn ich diesen erweitere um firmenspezifische Eigenschaften (unter Anwendung von Geschätsgeheimnissen), kann ich ihn nicht mehr mehr einsetzen um z.B. Kunden zu bedienen, da dann auch Konkurenten Zugriff auf den Quellcode hätten.
Mag ein bißchen konstruiert klingen, der Punkt ist aber, das die AGPL die bisherige Möglichkeit unterläuft, den Quellcode nur an Besitzer der Binärversion abzugeben und nicht an jeden, der das Programm nur indirekt nutzt.
(Und ich merke gerade, das Galeon 1.1.3 in dieser Textbox nur horizontal scrollt, so wie es richtig ist. Gab es da nicht mal ein Problem?)
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    Von Anonymous am Mi, 20. März 2002 um 12:01 #
    Das sehe ich ähnlich. Aber es spricht ja nichts dagegen, diese Lizenzen parallel zu fahren, ohne das die FSF einen Passus in die neue GPL aufnimmt. Dann bleibt den Entwicklern und Anwendern die freie Wahl gewahrt.
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    Von Anonymous am Mi, 20. März 2002 um 12:41 #
    > Wenn ich diesen erweitere um firmenspezifische Eigenschaften (unter Anwendung von Geschätsgeheimnis....

    Hmm.. wenn das Teil dann aber unter der GPL (AGPL) steht kannst du das teil nicht nehmen, dran rumbasteln und dann den quellcode nicht veröffentlichen, oder doch?
    Der müsste doch zumindest auf anfrage weitergegeben werden...

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    Von Anonymous am Mi, 20. März 2002 um 14:23 #
    >Hmm.. wenn das Teil dann aber unter der GPL >(AGPL) steht kannst du das teil nicht >nehmen, dran rumbasteln und dann den >quellcode nicht veröffentlichen, oder doch?
    >Der müsste doch zumindest auf anfrage >weitergegeben werden...
    Ja, an alle, die ein Recht darauf haben. Das ist jeder, der die Binärversion von mir bekommen hat. Wenn ich die Binärversion nur dieser einen Firma gebe, hat auch nur diese das Recht auf den Quellcode. Und die wird einen Teufel tun und ihrerseits das Programm weitergeben.


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    Von Anonymous am Mi, 20. März 2002 um 14:37 #
    > Halte ich für problematisch.

    Das solltest du an agpl@fsf.org senden.

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    Von iGEL am Mi, 20. März 2002 um 18:15 #
    Moin!

    Oder ich setze den Server, der unter der AGPL steht, ein, und es wird bekannt, dass dieses Feature ein Sicherheitsloch ist. Muss ich dann das ganze Produkt wechseln, statt die Funktion zu deaktivieren? Problematisch..

    Johannes

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    Von Wolfgang am Mi, 20. März 2002 um 22:37 #
    Hi!

    > Oder ich setze den Server, der unter der AGPL steht, ein, und es wird bekannt, dass dieses Feature ein Sicherheitsloch ist.

    Wärend ich von der Formulierrung der Klausel in dieser Lizenz noch lange nicht überzeugt bin (und daher nachher die FSF kontaktieren werde mit einem Änderungsvorschlag), frage ich mich, wie eine Downloadmöglichkeit ein Sicherheitsloch sein soll.

    Cheers,
    GNU/Wolfgang

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    Von Sturmkind am Do, 21. März 2002 um 11:25 #
    Hm ich sehe um mal beim Beispiel eines Browsers zu bleiben nicht das Problem. Man könnte z. B. den Browser modular bauen und auch die Möglichkeit offenlassen ihn durch weiter Module zu erweitern. Der Browser selbst und seine Module ständen unter der AGPL. Aber jeder Firma stünde es frei einzelne Module zu ersetzen oder neue hinzuzufügen welche dann einer anderen Lizenz unterliegen können.

    Grüsse
    Sturmkind

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Von Anonymous am Mi, 20. März 2002 um 13:14 #
Wenn ein Programm unter der AGPL dafür gedacht ist, mit Benutzern in einem Netzwerk zu interagieren, und die Möglichkeit für den Benutzer besteht, den Quellcode abzurufen, dann darf dieses Feature nicht entfernt werden. Dieser Paragraph soll Web-Dienste schützen.

Bitte? Was ist das denn fuer eine fuerchterliche Lizenz? (Oder habe ich sie bloss falsch verstanden?)

Man darf also auf einem Programm, das der AGPL unterliegt nicht bestimmte "Features entfernen" ?
Das bedeutet doch letztendlich auch, dass man bei der Manipulation des Programms nicht einfach Quellcode enternen darf, sondern nur hinzufuegen. :-(

Darf man dann wenigstens durch Sprungbefehle den Quellcode den man nicht mehr drinhaben moechte ueberspringen (z.B. mit "goto" in C/C++ - wusste garnicht, dass es noch mal Vorteile haben wuerde).
Oder reicht es, wenn man den Quellcode auskommentiert. (reicht aber bestimmt nicht).

FAZIT meinerseits: Furchtbare Lizenz.

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Von Nager am Mi, 20. März 2002 um 13:29 #
"Freiwillige Spenden" klingt für mich nach
Shareware-Screens, die aufpoppen und
eine Minute lang nicht wegklickbar bleiben,
um Dir mitzuteilen, dass Du das Programm
nun schon 3 Tage installiert hast.
Bitte, verschont uns mit sowas!
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Von Anonymous am Mi, 20. März 2002 um 18:28 #
Da fehlt mir in der Lizenz aber noch eine Klausel - ich möchte die Freiheit haben, nicht nur den Quellcode abzurufen, sondern den Quellcode von JEDEM Ort der Welt aus abrufen zu können - zum Beispiel zur Inspiration auf dem Klo.

Darüberhinaus möchte ich den Quellcode auf Klopapier drucken können/dürfen (weil jede Inspiration auch mal ihr Ende hat).

Wäre das machbar?

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