Von Mario Schmidt am Fr, 15. April 2005 um 10:08 #
> Hat er. Und es ist falsch. Hat er und es ist RICHTIG!
Quellen welche einmal unter GPL veröffentlich wurden sind fortan unter der GPL und bleiben es auch.
Wenn der Auto der Software die Quellen später oder gleichzeitig auch unter einer anderen Lizens veröffentlicht, wird dadurch die GPL Version des Sourcecodes nicht ungültig. Beim aufgeführten Beispiel Tuxracer wird ja mitlerweile die GPL Version auch weiterentwickelt. Die Closed Source Version scheint tot zu sein.
> Quellen welche einmal unter GPL veröffentlich wurden sind fortan unter der GPL und bleiben es auch. Man kann die Lizenz nicht mehr zurückziehen, aber weitere Lizenzmodelle anbieten.
Als Urheber, und nur als der, ist man also nicht auf Lebenszeit an die GPL gebunden. Sowas wäre nach Urheberrecht unzulässig.
Hat er und es ist RICHTIG!
Quellen welche einmal unter GPL veröffentlich wurden sind fortan unter der GPL und bleiben es auch.
Wenn der Auto der Software die Quellen später oder gleichzeitig auch unter einer anderen Lizens veröffentlicht, wird dadurch die GPL Version des Sourcecodes nicht ungültig. Beim aufgeführten Beispiel Tuxracer wird ja mitlerweile die GPL Version auch weiterentwickelt. Die Closed Source Version scheint tot zu sein.
Mario
Man kann die Lizenz nicht mehr zurückziehen, aber weitere Lizenzmodelle anbieten.
Als Urheber, und nur als der, ist man also nicht auf Lebenszeit an die GPL gebunden. Sowas wäre nach Urheberrecht unzulässig.