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Thema: I2P – Ein anynomes P2P-Netzwerk

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Von LH_ am Sa, 25. Mai 2013 um 12:47 #

"Und was für Maßnahmen sollten das sein? Wo doch der Teilnehmer nicht wissen kann welche Daten er weiterleitet?"

Das ist dem Gesetzgeber egal. Wenn du etwas weiterleitest, von dem du nicht wissen kannst was es ist, hast du diese Unwissenheit eben billigend in Kauf genommen, und damit einen Urheberrechtsverstoß bewusst riskiert.

"Wann wurde denn zuletzt ein ISP dazu verpflichtet eine Unterlassenserklärung abzugeben?"

In manchen Ländern werden ISP inzwischen mit in die Pflicht genommen, jedoch eher blockierend als den als Mitstörer. Ein ISP ist eben kein Endkunde mit einem Endkundenanschluss.

"Du gehst davon aus, dass I2P nur für den Tausch ureherrechtlich geschützter Dateien verwendet wird, dies ist aber nicht der Fall."

Das ist nicht relevant, zumal es nicht SEIN Denkfehler ist. Er hat die rechtliche Situation korrekt wiedergegeben. Mag man diese auch für Unsinn halten, genau wie von ihm beschrieben passiert es in der Realität.

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    Von Anonymous am Sa, 25. Mai 2013 um 14:49 #

    Das ist dem Gesetzgeber egal. Wenn du etwas weiterleitest, von dem du nicht wissen kannst was es ist, hast du diese Unwissenheit eben billigend in Kauf genommen, und damit einen Urheberrechtsverstoß bewusst riskiert.

    Unwissenheit (Dummheit) schützt vor Strafe nicht!
    Ist doch ein fester Bestandteil des deutschen Strafrechts bzw. in der Gesetzgebung. Und das ist auch gut so! :up:

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