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Thema: FSF stellt letzten Entwurf der GPLv3 vor

33 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von nixname am Fr, 1. Juni 2007 um 12:32 #
Ist schon witzig, daß die v3 nicht zur v2 kompatibel ist, während in vielen Programmen noch steht, daß das Programm unter der "v2 or later version" steht. Ja so erreicht man rechtliche Sicherheit beim Entwickler ;)
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    Von Jasager am Fr, 1. Juni 2007 um 12:40 #
    "Enthält ein Programm den Standard-Satz »Lizenziert unter der GPL Version 2 oder einer neueren Version« hat der Anwender die Wahl, nach welcher Version der Lizenz er sich richten will."

    Inkompatibel ist nur explizit ausschließlich GPL2-lizensierte Software.

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      Von dial-r am Fr, 1. Juni 2007 um 12:54 #
      Man sollte sich da aber auch nicht zu sehr verwirren lassen, da das ja erst der Entwurf ist. Das wird sicher noch gefixt.

      lg
      dial-r

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        Von Erik am Fr, 1. Juni 2007 um 12:57 #
        Es ist der letzte Entwurf und das v2 und v3 zueinander insofern inkompatibel sind, als dass man nicht einfach den Code zwischen zwei so lizensierten Projekten hin und her tauschen kann, ist implizit so gewollt. Die GPLv3 enthält unter anderem eine Patentklausel, welche die GPLv2 nicht enthielt.


        lg
        Erik

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          Von Rufus am Fr, 1. Juni 2007 um 13:26 #
          Inkompatibilität kann auch bedeuten, dass man seinen Code nicht unter GPL3 lizenzieren kann, wenn man gegen eine Nur-GPL2-Bibliothek linken will um mit dem Programm seinem Nachbarn zu helfen.
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            Von kläger am Fr, 1. Juni 2007 um 16:37 #
            naja wie heißt es so schön: wo kein kläger....
            privat darfst du eh machen mit dem code, was du willst und wenn du deinem Nachbarn was bastelst, dann ist das ja auch noch quasi privat und es wird sich denke ich mal keiner daran stören. Es geht hier ja nicht darum das Programm groß weiter zu verbreiten.
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              Von Rufus am Fr, 1. Juni 2007 um 16:58 #
              Ich darf anmerken, dass Deine Interpretation etwas zu kurz springt: Denn mein Nachbar hat das Recht, Kopien weiterzugeben. Um der, dem er sie gibt, hat das auch. Und der nächste. Und der nächste....

              Mit anderen Worten. Das kannn ganz schnell einen "quasi privaten" Raum verlassen.

              Es geht mir nicht darum, ob man verklagt wird oder nicht. Es geht darum zu zeigen, wie ungerechtfertigt und unfair diese spezielle Form des Copylefts ist. Denn es geht ja auch anders, wie die Open Software Lizenz zeigt.

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      Von nixname am Fr, 1. Juni 2007 um 13:40 #
      Lesen kann ich selber. Nur scheint es manchem schwer zu fallen, die fehlende Rechtssicherheit darin zu erkennen. Wenn jemand an eine Library, die unter der "v2 or later" steht eine Änderung macht, die er dann unter die v3 stellt, so kann niemand mehr Änderungen am Quellcode unter der v2 vornehmen, ohne sich in eine rechtliche Grauzone zu begeben. Wer nun in einem Programm, das unter der v2 steht, gegen diese neue Library linken will, der muß sein Programm unter die v3 stellen. Ich nehme an, das ist gewollt. Die angebliche Wahl-Freiheit ist also wohl doch nur ein Lippenbekenntnis und entspricht RMS Demagogie.
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        Von Anne Nym am Fr, 1. Juni 2007 um 14:27 #
        Unsicherheit kommt nur durch solche Typen wie du oder Rufus auf. — Sorry, aber es ist so.

        Wenn jemand etwas unter "GPLv2 oder höher" auf GPLv3 ändert, dann gilt dafür natürlich die GPLv3. Wenn jemand etwas GPLv2 kompatibles braucht, kann er diese veränderte Version natürlich nicht mehr nehmen. Die alte Version, die ja unter der GPLv2 steht, kann man aber weiterhin mit der GPLv2 verwenden. Die Änderung auf die GPLv3 ist nicht rückwirkend.

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        Von Me am Fr, 1. Juni 2007 um 21:41 #
        Wenn jemand zu einer "v2 or later"-Version etwas beisteuert, daß er nur unter die v3 stellt, dann sollte man das einfach wegschmeißen. Problem gelöst.
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    Von gustl am Fr, 1. Juni 2007 um 14:22 #
    Sonst würden ja die Leute die modifizierten Code von einem Sublizenzgeber bekommen eventuell andere Rechte haben als die Sublizenzgeber selbst an Rechten bekommen haben.

    Bestes Beispiel dafür ist die BSD Lizenz. Da wurde oft schon ein Fork von einem BSD UNIX closed source sublizenziert, etwas das mit GPL Software nicht geht

    Will man als Programmierer ein legales Instrument in der Hand haben das sicherstellt, dass sein eigener Code immer für alle zugänglich bleibt, dann braucht es eine solche Lizenz. Alle Lizenzen die nicht so aufgebaut sind brauchen den guten Willen der Sublizenzgeber.

    Die GPL ist sicher eine der strengsten Copyleft Lizenzen, also sind GPLv2 ung GPLv3 inkompatibel.

    Das macht aber nichts, weil es mehrere Auswege gibt, wenn man GPLv2 und v3 Code mischen will:

    - Man könnte einfach die Copyright-Holder um duale Lizenzierung fragen.
    - Man könnte die Teile lose aneinanderbinden (also kein linken, sondern Kommunikation über Dateien oder Pipes zwischen einer GPLv2 und v3 Applikation).

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      Von Rufus am Fr, 1. Juni 2007 um 14:34 #
      Will man als Programmierer ein legales Instrument in der Hand haben das sicherstellt, dass sein eigener Code immer für alle zugänglich bleibt, dann braucht es eine solche Lizenz.

      Nein, die GPL braucht es dazu nicht. Wer eine gute Alternative sucht, sollte sich die Open Software License anschauen: faires Copyleft Prinzip, dass nur den eigenen Code betrifft, ohne viralen Effekt, der fremde Werke betrifft.

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        Von Neuer am So, 3. Juni 2007 um 20:22 #
        Fair ist nicht, wenn mein Code kostenlos für jeden nutzbar ist.

        Fair ist, wenn mein Preis akzeptabel ist. In Normalfall ist dieser Preis Dein Code.

        Mein Code für Deinen Code. Oder Dein Code für meiner Code. Wie soll es fairer gehen?

        Gruß, Kay

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      Von Anne Nym am Fr, 1. Juni 2007 um 14:36 #
      Die Inkompatlibität spielt nur eine Rolle, wenn etwas "GPLv2 only" lizensiert ist.

      Wenn etwas "GPLv2 oder höher" lizensiert ist, kann man das verwenden.
      Das Ergebnis als Ganzes steht dann unter der GPLv3 ("oder höher" oder "only").
      Teile können aber weiterhin unter "GPLv2 oder höher" bleiben.

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        Von Nulli am Fr, 1. Juni 2007 um 15:27 #
        Ist der Linux-Kernel nicht GPL2 only?
        D.h. Linux-Programme mit GPL3 dürften dann nicht verwendet werden.
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          Von Erik am Fr, 1. Juni 2007 um 15:40 #
          Wie kommst Du denn darauf? Natürlich dürfen und dürften sie.


          lg
          Erik

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          Von Anne Nym am Fr, 1. Juni 2007 um 15:48 #
          > Ist der Linux-Kernel nicht GPL2 only?
          > D.h. Linux-Programme mit GPL3 dürften dann nicht verwendet werden.

          Es durften schon immer Programme auf dem Linux Kernel laufen, deren Lizenz nicht mit der des Kernels kompatibel waren.

          Problematisch wird es nur, wenn man Code aus dem Kernel in sein eigenes Programm kopieren will. Aber wer will das schon. ;-)

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          Von Neuer am So, 3. Juni 2007 um 20:27 #
          Der Kernel hat ein Vielfalt von Lizenzen, nicht nur GPL v2. Grosse Teile sind auch BSD.

          Programme müssen aber den Kernel und seinen Code überhaupt nicht linken, sondern benutzen eine Schnittstelle, die explizit frei für alles ist, sogar proprietär. Was sie normalerweise linken - weil die Schnittstelle doch recht eigen ist- das ist eine "libc" genannte Library, die dann unter LGPL steht.

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      Von Nulli am Fr, 1. Juni 2007 um 15:32 #
      Ich denke nicht, dass man das einfach durch Pipe-Kommunikation umgehen kann.
      Entscheidend ist, OB ein Programm auf einem anderen basiert nicht WIE!
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        Von Rufus am Fr, 1. Juni 2007 um 16:45 #
        Das siehst Du leider falsch. Das WIE ist ganz zentral.

        Die GPL zum Beispiel drückt ihre Auffassung des WIEs in dem Wörtchen "modified works" aus. Darunter fallen dann auch Arbeiten, die dynamisch gegen GPL-Libs linken.

        Das steht im völligen Gegensatz zur üblichen Formulierung anderer Lizenztexte, die von "derived works" reden. Dort gilt z.B. ein Werk, welches dynamisch linkt, als nicht von der jeweiligen Bibliothek abgeleitet. (Was ja auch Sinn macht: Oder würdest Du sagen, OpenOffice ist nicht hinreichend selbsttsändig, sondern von der glibc abgeleitet?)

        Irgendwo gibt es auch noch einen genaue Erklärung, was das GNU Projekt unter "modifed works" versteht: Kommunikation per Pipe (oder übers Netz) gehört (noch) nicht dazu.

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          Von Liberator am Fr, 1. Juni 2007 um 17:45 #
          Da bringst Du aber *einiges* durcheinander...
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            Von Rufus am Fr, 1. Juni 2007 um 18:34 #
            So, so. Und Du bist der Experte, ja?

            Wenn Du Hinweise lieferst, bin ich gerne bereit Fehler einzugestehen. Kann schließlich jedem mal passieren.

            Bist dahin halte ich mich an die hier dargelegte Darstellung der GPL3. Darin steht: "A "Modified Work" means any altered version of the Work."

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              Von Nulli am Fr, 1. Juni 2007 um 18:46 #
              Und ich halte mich nur ans Orginal:

              I extracted the essential terms of the GPL into a *greatly simplified form*

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                Von Rufus am Fr, 1. Juni 2007 um 18:59 #
                Was diese ja nicht falsch macht, sondern nur vereinfacht. Im übrigen habe ich nun die Quelle, bei der gesagt, dass es auf das WIE ankommt:

                Aus http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#MereAggregation:

                "What constitutes combining two parts into one program? This is a legal question, which ultimately judges will decide. We believe that a proper criterion depends both on the mechanism of communication (exec, pipes, rpc, function calls within a shared address space, etc.) and the semantics of the communication (what kinds of information are interchanged).

                [...]

                By contrast, pipes, sockets and command-line arguments are communication mechanisms normally used between two separate programs. So when they are used for communication, the modules normally are separate programs. But if the semantics of the communication are intimate enough, exchanging complex internal data structures, that too could be a basis to consider the two parts as combined into a larger program."

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      Von Me am Fr, 1. Juni 2007 um 21:44 #
      Bestes Beispiel dafür ist die BSD Lizenz. Da wurde oft schon ein Fork von einem BSD UNIX closed source sublizenziert, etwas das mit GPL Software nicht geht

      Doch, natürlich. Die Inhaber des Urheberrechts können machen, was sie wollen. U.a. auch erlauben, daß der Code als closed source weiterentwickelt wird.

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Von mad am Sa, 2. Juni 2007 um 10:55 #
»Es wird Novell nicht verboten, diese Software zu vertreiben, da der Patentschutz, den es mit Microsoft im November ausgehandelt hat, zum Nutzen der Gemeinschaft gegen Microsoft gerichtet werden kann«, schreibt die FSF.

Tja, so kanne s gehen, wenn man sich einfach auf einen Gegener einschiesst weil er ein "Abkommen" mit dem boesen Feind geschlossen hat und man einfach aus Pronzip dagegen war. Nun werden wohl einige nachplappernden Papageine ein kleines Argumentationsproblem haben.

mad

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Von Marc am Sa, 2. Juni 2007 um 15:16 #
Ich habe jetzt auch die Lizenz meiner ganzen Scripte und kleinerer Progrämmchen die ich geschrieben habe unter GPLv2 only gestellt.

Ich bin wirklich mit dem Zustand der Lizenz, in den sicher viele extreme Ideologien von RS eingeflossen sind für mich nicht aktzeptabel. Ich denke, auch alle anderen Entwickler die im Moment ihre Arbeit noch unter GPLv2 and later stehen haben, sollten sich das ganze gut überlegen und sich evtl eine Alternative suchen oder GPLv2 only verwenden, wenn sie sich auch nicht damit authentifizieren können.

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Von Andy am So, 3. Juni 2007 um 22:00 #
Wäre doch schön, wenn man noch ein wenig mehr über den entwurf diskutieren würde, ich sehe hier viele viele fragezeichen. Etwa nur über ein einzelnes Thema, z.B. Patente.
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