Nur könnte man auch Anwendungen/Bibliotheken unter der LGPL "tivoisieren", sodass man diese in modifizierter Form auf gewissen Geräten nicht verwenden kann, während z.B. der Adobe Reader auch mit einer in modifizierter Gtk+-Bibliothek weiterläuft, sofern die Modifikation die Schnittstelle nicht verändert hat.
natürlich könntest du LGPL Code "tivoisieren" und dass wird LGPLv3 auch nicht zulassen, du hast aber auf einen Thread geantwortet wo es um das schreiben proprietärer Software ging und damit hat das nichts zu tun.
Nein, es ging allgemein um DVD-Player für Linux. Von ausschließlich proprietärer Software war nie die Rede. Ich wüsste nicht, inwiefern die GPLv3 da irgendwas verbieten sollte, was die GPLv2 erlaubt. Sollte es der Fall sein, dass unter der GPLv3-lizenzierte Software keine patentierten Technologien verwenden darf, was ich bezweifle, dürfte man im Prinzip gar keine Software unter diese Lizenz stellen. In den USA ist schließlich selbst der Doppelklick patentiert. Selbst wenn man solche Trivialpatente weglässt, würde es bedeuten, dass sämtliche Multimedia-Codecs GPLv2-only werden müssten. Auch Ogg Theora ist schließlich patentiert! Das würde bedeuten, dass die Software, die man für eine Set-Top-Box benötigt, eh unter der GPLv2 verwenden kann, also ist "Tivoisierung" hier weiterhin möglich: Der Linux-Kernel wird für Jahre unter der GPLv2 lizenziert bleiben und sämtliche Codecs etc. müssten aus Patentgründen ohnehin unter der GPLv2 stehen.
Ich wüsste nicht, inwiefern die GPLv3 da irgendwas verbieten sollte, was die GPLv2 erlaubt.
Sollte es der Fall sein, dass unter der GPLv3-lizenzierte Software keine patentierten Technologien verwenden darf, was ich bezweifle, dürfte man im Prinzip gar keine Software unter diese Lizenz stellen. In den USA ist schließlich selbst der Doppelklick patentiert.
Selbst wenn man solche Trivialpatente weglässt, würde es bedeuten, dass sämtliche Multimedia-Codecs GPLv2-only werden müssten. Auch Ogg Theora ist schließlich patentiert!
Das würde bedeuten, dass die Software, die man für eine Set-Top-Box benötigt, eh unter der GPLv2 verwenden kann, also ist "Tivoisierung" hier weiterhin möglich: Der Linux-Kernel wird für Jahre unter der GPLv2 lizenziert bleiben und sämtliche Codecs etc. müssten aus Patentgründen ohnehin unter der GPLv2 stehen.
und das wird auch ganz allgemein weiter möglich sein. Software wie DeCSS kann sogar unter der GPLv3 stehen!