Ein Programm, dass gegen ein Patent verstößt, darf es nach der GPLv3 nicht geben. Ein Einverständnis des Patenthalters, es nicht einzufordern, reicht NICHT...
>Ein Programm, dass gegen ein Patent verstößt, darf es nach der GPLv3 nicht geben
Kannst Du mir den Passus in der V3 zeigen, der die EXISTENZ eines Progs verbietet? Oder beugst Du hier nur den Text der V3 so daß Deine Aussagen toll klingen?
stimmt, das ist wirklich nicht mehr drin (war afaik mal angedacht). Für DRM gilt dies aber weiterhin: so darf beispielsweise kein Verschlüsselungstool unter der GPL stehen, kann dies doch als "DRM-Tool" genutzt werden.
Kannst Du mir den Passus in der V3 zeigen, der die EXISTENZ eines Progs verbietet?
Oder beugst Du hier nur den Text der V3 so daß Deine Aussagen toll klingen?
Schön, dass die FSF unseren Märtyrer-Tod zum Schutz von Freiheit beschlossen hat...
Idiotisch.