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Thema: Pro-Linux: Linux bald nur noch mit eingebauter Microsoft-Lizenz?

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von NANO am Mo, 11. Juni 2007 um 09:39 #
dann müsste man dich auch verklagen, nur weil du keine beweise kennst, heisst es nicht zwangsläufig das es keine gibt (wobei fsf / linux-verband eher welche haben als ms)
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    Von Trolly am Mo, 11. Juni 2007 um 10:40 #
    Und er hat vom unlauteren Wettbewerb gesprochen, welcher rein gar nichts damit zu tun hat, was DU meinst.
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      Von NANO am Mo, 11. Juni 2007 um 10:53 #
      wie du sehen kannst ist mein kommentar bündig mit dem von "gefunden" dass heist dass das kein Kommentar an "gefunden" sondern an "hotzenplotz" war. schau das nächste mal einfach genauer hin
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    Von kaba am Mo, 11. Juni 2007 um 10:54 #
    Also ich bin auch kein Jurist, aber es kann doch nicht sein, dass es keine Möglichkeit gibt zu dagegen zu wehren, dass Mitbewerber geschäftsschädigende Aussagen machen.
    Ich kann nicht glauben, dass es rechtlich nicht möglich sein soll, Microsoft zu zwingen, die Karten entweder auf den Tisch zu legen oder derartige Aussagen zu widerrufen und zu unterlassen.
    Kann mir hier jemand erklären, wo das Problem liegt?
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      Von slow am Mo, 11. Juni 2007 um 13:10 #
      Wo kein Kläger da kein Richter.
      Dazu kommt, dass das Justizsystem und das Recht in den USA nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar ist. In Deutschland könnte man evtl. mit dem UWG oder dem GWG durchaus eine Handhabe gegen die Behauptungen von MS haben. Wie das in den USA aussieht...keine Ahnung. Der Zirkus um SCO sollte eine recht gute Blaupause für das zu erwartende Hickhack sein.

      In Deutschland vor Gericht zu ziehen und MS juristisch zu zwingen solche Behauptungen ("Linux verletzt unsere Patente") kann meines Wissens nach nicht jeder sondern nur derjenige, der auch seine Rechte verletzt sieht. Wer ist das? Linus Torvalds? Jeder einzelne Entwickler der ein paar Zeilen Code dazugesteuert hat? Die FSF als rechtlicher Vertreter? Jeder Distributor? Ich weiß es nicht. Könnte allerdings durchaus sein, dass das Problem aus dieser Richtung kommt. Wer weiß denn wer klagen kann?

      Und wenn man jemanden gefunden hat: wer zahlts? MS dürfte alles juristisch mögliche veranstalten lassen um eine Entscheidung (oder gar die Klage) zu verhindern, verzögern, zu gewinnen. Und die haben etwas mehr Geld. Und Geld = Zeit.

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        Von Dr. Michael Stehmann am Mo, 11. Juni 2007 um 14:08 #
        Wer klagen kann, steht auch im UWG (§ 8 Abs. 3). Die FSFE gehört wohl nicht dazu. Dass das deutsche Recht Abwehrmöglichkeiten bereit hält, hat nicht zuletzt die SCO zur Kenntnis nehmen müssen.

        Fraglich ist allerdings, ob nicht eingewandt werden könnte, die in Rede stehenden Aussagen bezögen sich erkennbar nicht Deutschland, da dort Softwarepatente keine rechtliche Anerkennung genössen (noch nicht - hoffentlich niemals). Für Juristen wäre ein solcher Prozess sicherlich sehr interessant, was aber nichts Gutes für den Rechtssuchenden bedeutet ;-).

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          Von slow am Mo, 11. Juni 2007 um 15:40 #
          Danke, habs gefunden. Da sollte sich eigentlich jemand finden können der klagen darf.

          Dein Einwand mit den Softwarepatenten würde wohl auf §4 Nr. 8 passen.
          Darüber hinaus würden sich auch §4 Nr. 1 und Nr. 2 unterbringen lassen.

          Aber die Juristerei ist ein für Laien undurchschaubares Geschäft, von daher bin ich mir nicht mal sicher ob das alles so aufzufassen ist wie ich es lese.

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          Von hotzenplotz am Mo, 11. Juni 2007 um 18:09 #
          "Fraglich ist allerdings, ob nicht eingewandt werden könnte, die in Rede stehenden Aussagen bezögen sich erkennbar nicht Deutschland, da dort Softwarepatente keine rechtliche Anerkennung genössen (noch nicht - hoffentlich niemals)."

          Naja, wir wissen ja gar nicht welcher Art die Patente sein sollen die da verletzt werden. Ob die gültig sind in Deutschland kann man erst entscheiden wenn man sie sieht.

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