Hier http://en.wikipedia.org/wiki/Virtual_desktop steht dazu Folgendes:
"Amiga
The first platform to implement multiple desktop display as a hardware feature was Amiga 1000, released in 1985. The Amiga moved on to succeed in the consumer and video production market. All Amigas supported multiple in-memory screens displayed concurrently via the use of the graphics co-processor, AKA the "Copper". (...)"
Neu war diese "Patentidee" 1986/87 bzw. 1991 also auf keinen Fall. Amiga besaß dieses Feature schon 1985.
Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber ich meine, dieses Feature gab es damals schon. Software und Hardware besitze ich allerdings nicht mehr (Amiga/GeOS bzw. C64/GeOS?). Was ist mit solchen Institutionen: http://www.cm-muenchen.de http://www.cm-muenchen.de/software.html Dort muß jemand vielleicht nur die entsprechende Kiste einmal anschalten, wenn er sie nicht schon in- und auswendig kennt. Also einfach einmal anrufen oder besuchen.
Amiga OS Workbench von 1985? http://en.wikipedia.org/wiki/Workbench_(AmigaOS)
"Main features
WB 1.0/1.1/1.2/1.3
(...)
Multiple Screens: Any single program can have its own graphical "screen", a desktop of its own with its own memory stack, various color depth bitplanes, and its own graphical resolution. Any Screen could be draggable to show other programs running underneath and mouse options and keyboard commands are present to show it forward or backward other screens."
Das stimmt so nicht - er konnte sehr wohl mehrere Screens öffnen und auf allen Fenster darstellen. Begrenzt war das lediglich durch den verfügbaren Chip-RAM. Aber das ist eine Einschränkung auf Grund der Hardware, keine die das Funktionsprinzip betreffen würde.
Ja, aber er konnte nicht ein EINZIGES Fenster auf allen Screens GLEICHZEITIG darstellen (bei einigen WMs nennt man das "Sticky"). Und genau darum geht es.
Warum werden bei solchen Patentstreitigkeiten eigentlich immer einzelne Distributoren verklagt und nicht der Hersteller (hier: X.Org Foundation)? Weil die Distributoren profitorientiert arbeiten, die Hersteller aber nicht?
Patente sind der Sand im Getriebe der Innovation, Evolution und des Wachstums. Sie nützen nur einem einzelnem und nicht dem Vorwärtsdrang der Entwicklung einer innovativ ausgerichteten Gesellschaft. Im klartext gesprochen bedeutet das: Patente sind asozial.
1) Vorarbeit durch andere, ohne die MP3 nie möglich gewesen wäre. Warum heißt das Ding MP3... (MPEG-1 Audio Layer _3_). Es gibt bspw. MP2 auf welchem MP3 zum Teil aufbaut (MP2 wiederum wurde ebenfalls im Zuge von DAB staatlicherseits gefördert/entwickelt). Und überhaupt der ganze Clou mit dem psychoakustischen Modell war nur dank der Vorleistungen von Medizinern, Neurowissenschaftlern und Psychologen möglich (abgesehen von Toningenieuren und anderen Menschen der Praxis)... 2) Das Fraunhofer-Institut ist nicht gerade privatwirtschaftlich aufgestellt, auch wenn sie sich gerne so geben und damit argumentieren, dass dank der Patenteinnahmen sie ja angeblich weniger von Bund und Ländern benötigten (hahaha...). 3) Dinge die von der Allgemeinheit (Staat) in Auftrag gegeben werden gehören allen und sind nicht Eigentum des Erfinders/Entdeckers oder seiner öffentlichen Forschungseinrichtung. Es kann doch nicht sein, dass einzelne daran _exklusiv_ verdienen (ich habe nichts dagegen, dass ein Unternehmen von universitärer Forschung profitiert, solange es jeder kann der es will).
Ja die MP3-Patente sind asozial, auch wenn ich die Leistung der Fraunhofergesellschaft nicht in Abrede stellen will.
Fraunhofer ist bisher nie gegen Privatleute vorgegangen, die mp3s abspielen oder mit lame encoden. Nirgendwo auf der Welt. Diese Regelung auf der Thomson-Webseite kommt ja nicht von ungefähr. Auf mp3licensing.com findet man die folgende Aussage: "However, no license is needed for private, non-commercial activities (e.g., home-entertainment, receiving broadcasts and creating a personal music library), not generating revenue or other consideration of any kind or for entities with associated annual gross revenue less than US$ 100 000.00." Eine Unterscheidung nach De- und Encoding von mp3 habe ich dort nicht gefunden. Damit können Privatleute mit mp3 machen, was sie wollen. Also keine Spur von "asozial".
Wer mit mp3 kommerziell am Gange ist, also mit mp3 Geld macht, der muß zahlen. Ich finde das o.k., das ist nicht asozial, das ist in Ordnung so. Wer das nicht will, kann ja auf oggvorbis umsteigen und mp3 meiden.
Verstehe mich bitte nicht falsch. Ich kann Deine Argumente nachvollziehen, aber gerade Fraunhofer agiert hier nicht "asozial". Fraunhofer lässt die Privatleute vollkommen in Ruhe und versucht, mit seiner Erfindung Geld zu machen, dass sie wieder in ihre Fraunhofergesellschaft stecken. Es gibt wirklich Schlimmeres, z.B. das Patent, um das es in diesem Thread geht.
Der Grund warum Privatanwender bei MP3 schwer belangt werden (können) liegt auch daran, dass Patente gewerblicher Schutz sind und nichtkommerzielle private und auf Forschung ausgerichtete Nutzung ausdrücklich erlauben. Nein viel besser: Patente wurden geschaffen, damit genau diese kostenlose nichtkommerzielle Nutzung klar geregelt (und kommerzielle Nutzung sanktioniert) war und damit niemand seine Erfindungen als Geschäftsgeheimnisse für sich behielt.
Das hat also garnix mit Milde von Thomson und Fraunhofer zu tun. Sie dürfen einfach schlicht nicht anders. Dass man es freilich auch noch ganz anders treiben kann wie der Bluthund Sisvel (mit denen Thomson und Fraunhofer nix zu tun haben) ändert nichts daran, dass das nichts mit Humanität zu tun hat (abgesehen davon kamen Thomson und Fraunhofer als erste auf die Idee nach 6 Jahren plötzlich Geld zu verlangen).
Sicher die MP3-Patente sind keine Trivialpatente im Gegensatz zum "Workspace-Patent". Auch das Patent auf iterierte Funktionssysteme ist meiner Ansicht nach kein Trivialpatent, aber es sind allesamt Ideenpatente, welche eigentlich nach deutschem und europäischen Patentrecht nach wie vor nicht möglich sein sollten, trotzdem aber mit dem Kunstgriff "Computerimplementierte Erfindung" erteilt werden (erinnert mich immer an die Art und Weise wie Mönche das Fastengebot kein Fleisch zu essen durch den Verzehr von Fisch und Bier umgingen).
Jetzt stelle man sich mal vor Riemann hätte seine Arbeiten zur Integralrechnung patentieren lassen. Das trifft nämlich den MP3-Fall ziemlich gut: 1) Ohne die unmittelbar zusammenhängenden Vorarbeiten zum Thema angefangen bei Newton und Leibniz wäre seine herausragende Leistung nicht möglich gewesen. 2) Integralrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen durch Technik geprägten Lebens und kein Abiturient verlässt die Schule ohne etwas von Riemann gehört zu haben. 3) Integralrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Geschäfts von Unternehmen. Sei es in ihrer technischen oder geldwirtschaftlichen Anwendung.
Hätte ich jetzt als Privatmann für die Dauer des Patents nach Riemanns Methode integrieren dürfen, aber als Unternehmer nicht? Oder hätte ich dann als Alternative im Geschäftsleben das Lebesgue-Integral nutzen müssen (nehmen wir mal an der Herr Lebesgue wäre sowas wie Xiph.org heute und sein Integral sowas wie Ogg Vorbis)?
Ich hätte vorher besser recherchieren sollen. Was das MP3-Encoding anbelangt, so scheint Fraunhofer schon einmal zumindest gegen den Entwickler des Bladeenc-Encoders, Tord Jansson, vorgegangen zu sein. Allerdings habe ich nicht ermitteln können, ob Bladeenc jemals verkauft worden ist (ich vermute nein). In BeOS 5.0 Pro ist nämlich merkwürdigerweise ein MP3-Encoder enthalten, Bladeenc nämlich. Ob Be Inc. damals Bladeenc von Fraunhofer lizenziert hat, ist nicht ganz ersichtlich. Fraunhofer ist zwar aufgeführt, allerdings könnte sich das auch ausschließlich auf den Fraunhofer-MP3-Dekoder, der ebenfalls in BeOS enthalten ist, beziehen (sonst wäre ja vermutlich auch der Fraunhofer-MP3-Encoder enthalten). Siehe auch http://arstechnica.com/software/reviews/2000/06/beosr5.ars/2 "6. MP3 encoding" Wie ich das letztendlich im Hinblick auf den Hinweis auf der mp3licensing.com-Seite einordnen soll, weiß ich nicht so recht. Vermutlich bezieht sich dieses "Nichtbelangen" privater User dann doch "nur" auf das bloße MP3-Dekodieren (?).
Nur zur Ergänzung: Das hier http://www.golem.de/0006/8206.html zeigt, dass Be Inc. letztlich (wie nicht anders zu erwarten) alles von Fraunhofer-Thomson lizenziert hat. Das mit Bladeenc in BeOS R5 Pro ist trotzdem recht kurios.
Warum gerade MP3? Weil es inzwischen in fast allen Geräten die Musik wiedergeben weit verbreitet ist? Das wäre ein neben der Spur liegendes Verständniss von sozialer Anwendung von Innovationen. Versuch doch mal das MP3 abzuwandeln und es zu verbessern - sag nicht, daß es nicht geht :-) Versuch die Abwandlung danach noch weiter zu verbreiten, verteilen, distributieren... Viel Erfolg dabei und eine imense Portokasse! Obwohl Dein Gehirnschmalz mit eingeflossen wäre müsstest Du es bezahlen.
...no dann ist damit die Diskussion wieder mal beendet: Alles Verbrecher! Wenn Du wüsstest, wie vielen Patente Du gerade angewendet hast um den Satz hier einstellen zu dürfen, würde Dir die Diffamierung wohl nicht so leicht über die Tastatur gerutscht
Zumal man ja selbst bei äußerster Vorsicht nicht davor gefeit ist, dass einer nicht doch plötzlich am Wegrand steht und mit vorgezogener Waffe (=Patentbrief und juristische Keule) überfallartig "Geld her oder ich demolier euer Produkt/Messestand" schreit.
So geschehen erst kürzlich bei OpenMoko, weil eine Funktion irgendeiner Lib schlicht übersehen worden war. Und auch Sisvels Aktionen auf Messen werden ja immer mit dem Tenor "Vorgehen gegen die 'Produktpiraterie aus Asien'" politisch gerechtfertigt (damit kann man ja auch herrlich harte Arbeit anderer diffamieren). Ich wünsche Sisvel, dass denen mal einer ihre Bude mit dem BKA (oder sowas in Italien) im Schlepptau stürmt und so wie Sisvel Kleinholz macht, dann wüssten die wie unerfreulich solche Überfälle sind.
Es ist sehr wahrscheinlich die libmad. Auf dieser Seite finden sich ergänzende Hinweise: http://info.openmoko.se/Home/mp3 Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ein OpenMoko-Handy im Auslieferungszustand keine MP3s abspielt, solange bis es "modifiziert" wurde ("The Openmoko can't play MP3's unless modified"; siehe Link). Modifiziert? Na ja.
Es ist halt ein Unterschied, ob man als Firma ein Handy verkauft, das diese libmad enthält oder ob man z.B. wie Debian mit Freiwilligen ohne jeden kommerziellen Hintergedanken eine Distro baut, die libmad enthält, und diese kostenlos abgibt.
Bei Debian ist nichts zu holen, dass wissen auch Sisvel und Philips und andere Patentinhaber.
OpenMoko agiert aber kommerziell, genauso wie viele andere Firmen, die Debian und Debianderivate einsetzen.
Es ist nur schade, dass zum Stand der "Sisvel-Ermittlungen" im OpenMoko-Fall anscheinend nichts Weiteres bekannt gemacht worden ist. RedHat und Novell agieren da zum Glück offensiver.
Die libmad zu verwenden, ist in den meisten Ländern der Welt legal. Darüber hinaus muß eine Patentverletzung auch vor Gericht erst einmal nachgewiesen werden. Es ist überhaupt nicht sicher, dass das den selbsternannten Patentinhabern auch gelingen wird. Vielleicht käme es ja auch zur Aufhebung der fraglichen Patente. Ich hoffe allerdings auch, dass OpenMoko nicht nachgibt. Mehr Infos hierzu wären in der Tat sehr wünschenswert. Zudem verbietet die GPL Lizenzzahlungen für eine libmad, falls tatsächlich bestehende Patente verletzt würden. Ich weiß zwar nicht, ob die libmad überhaupt betroffen ist. Da OpenMoko aber ein freies Betriebssystem verwendet, kann Sisvel auch nur eine freie lib im Auge haben. Das oben angerissene Szenario trifft also sehr wahrscheinlich zu.
Die libmad zu verwenden, ist in den meisten Ländern der Welt legal. Wie kommst du zu dieser Aussage? Hast da dafür irgendwelche Belege? Ich spreche jetzt nicht von Privatrechnern, sondern davon, dass durch die Nutzung von libmad Geld erwirtschaftet wird, weil man z.B. eine Hardware vertreibt, die MP3 dekodieren kann und dies natürlich auch bewirbt.
"dass durch die Nutzung von libmad Geld erwirtschaftet wird, weil man z.B. eine Hardware vertreibt, die MP3 dekodieren kann"
Wer tut das denn (abseits von bloßen Vermutungen)?
Dann ist auch davon auszugehen, dass Sisvel/Philips nicht dieselben Patente "vertreten" wie Fraunhofer/Thomson. Allein schon deshalb lohnt sich ein Gerichtsverfahren, gerade um Rechtssicherheit zu erlangen.
Die libmad war noch nicht vor Gericht, nirgendwo in der Welt. Oder hast du irgendwelche Belege für eine "Illegalität" der libmad?
Es gibt im mp3-Bereich praktisch drei "Patentinhaber-Blöcke": 1. Fraunhofer/Thomson 2. Sisvel/Philips 3. Alcatel/Lucent. Ich hoffe, ich habe niemanden vergessen.
Von 5zt45 4aq5zt45aqztzt634qv3q5c3 am Mo, 23. Februar 2009 um 09:49 #
Versuch doch mal das MP3 abzuwandeln und es zu verbessern - sag nicht, daß es nicht geht:-) Versuch die Abwandlung danach noch weiter zu verbreiten, verteilen, distributieren... Das macht Fraunhofer bzw hat es schon mit mp3pro versucht, derzeit afaik wurschteln sie an einem Mehrkanalsystem und diversen Mp3pro ist gescheitert, damit wollten sie selbst richtig Geld machen, die Industrie hat es ignoriert.
http://groups.google.com/group/comp.windows.x.apps/browse_thread/thread/f56dd250
http://www.linux.com/articles/113779
http://en.wikipedia.org/wiki/Virtual_desktop
steht dazu Folgendes:
"Amiga
The first platform to implement multiple desktop display as a hardware feature was Amiga 1000, released in 1985. The Amiga moved on to succeed in the consumer and video production market. All Amigas supported multiple in-memory screens displayed concurrently via the use of the graphics co-processor, AKA the "Copper". (...)"
Neu war diese "Patentidee" 1986/87 bzw. 1991 also auf keinen Fall.
Amiga besaß dieses Feature schon 1985.
Der Amiga konnte keine Fenster auf allen Arbeitsflächen anzeigen. Das ist aber ganz klar Teil dieses Patents.
Software und Hardware besitze ich allerdings nicht mehr (Amiga/GeOS bzw. C64/GeOS?).
Was ist mit solchen Institutionen:
http://www.cm-muenchen.de
http://www.cm-muenchen.de/software.html
Dort muß jemand vielleicht nur die entsprechende Kiste einmal anschalten, wenn er sie nicht schon in- und auswendig kennt.
Also einfach einmal anrufen oder besuchen.
http://en.wikipedia.org/wiki/Workbench_(AmigaOS)
"Main features
WB 1.0/1.1/1.2/1.3
(...)
Multiple Screens: Any single program can have its own graphical "screen", a desktop of its own with its own memory stack, various color depth bitplanes, and its own graphical resolution. Any Screen could be draggable to show other programs running underneath and mouse options and keyboard commands are present to show it forward or backward other screens."
Klärt mich bitte auf
Patente sind gewerbliche Schutzrechte...xorg verkauft nichts.
Sie nützen nur einem einzelnem und nicht dem Vorwärtsdrang der Entwicklung einer innovativ ausgerichteten Gesellschaft.
Im klartext gesprochen bedeutet das: Patente sind asozial.
1) Vorarbeit durch andere, ohne die MP3 nie möglich gewesen wäre. Warum heißt das Ding MP3... (MPEG-1 Audio Layer _3_). Es gibt bspw. MP2 auf welchem MP3 zum Teil aufbaut (MP2 wiederum wurde ebenfalls im Zuge von DAB staatlicherseits gefördert/entwickelt). Und überhaupt der ganze Clou mit dem psychoakustischen Modell war nur dank der Vorleistungen von Medizinern, Neurowissenschaftlern und Psychologen möglich (abgesehen von Toningenieuren und anderen Menschen der Praxis)...
2) Das Fraunhofer-Institut ist nicht gerade privatwirtschaftlich aufgestellt, auch wenn sie sich gerne so geben und damit argumentieren, dass dank der Patenteinnahmen sie ja angeblich weniger von Bund und Ländern benötigten (hahaha...).
3) Dinge die von der Allgemeinheit (Staat) in Auftrag gegeben werden gehören allen und sind nicht Eigentum des Erfinders/Entdeckers oder seiner öffentlichen Forschungseinrichtung. Es kann doch nicht sein, dass einzelne daran _exklusiv_ verdienen (ich habe nichts dagegen, dass ein Unternehmen von universitärer Forschung profitiert, solange es jeder kann der es will).
Ja die MP3-Patente sind asozial, auch wenn ich die Leistung der Fraunhofergesellschaft nicht in Abrede stellen will.
Nirgendwo auf der Welt.
Diese Regelung auf der Thomson-Webseite kommt ja nicht von ungefähr.
Auf mp3licensing.com findet man die folgende Aussage:
"However, no license is needed for private, non-commercial activities (e.g., home-entertainment, receiving broadcasts and creating a personal music library), not generating revenue or other consideration of any kind or for entities with associated annual gross revenue less than US$ 100 000.00."
Eine Unterscheidung nach De- und Encoding von mp3 habe ich dort nicht gefunden. Damit können Privatleute mit mp3 machen, was sie wollen.
Also keine Spur von "asozial".
Wer mit mp3 kommerziell am Gange ist, also mit mp3 Geld macht, der muß zahlen. Ich finde das o.k., das ist nicht asozial, das ist in Ordnung so. Wer das nicht will, kann ja auf oggvorbis umsteigen und mp3 meiden.
Verstehe mich bitte nicht falsch.
Ich kann Deine Argumente nachvollziehen, aber gerade Fraunhofer agiert hier nicht "asozial". Fraunhofer lässt die Privatleute vollkommen in Ruhe und versucht, mit seiner Erfindung Geld zu machen, dass sie wieder in ihre Fraunhofergesellschaft stecken.
Es gibt wirklich Schlimmeres, z.B. das Patent, um das es in diesem Thread geht.
Das hat also garnix mit Milde von Thomson und Fraunhofer zu tun. Sie dürfen einfach schlicht nicht anders. Dass man es freilich auch noch ganz anders treiben kann wie der Bluthund Sisvel (mit denen Thomson und Fraunhofer nix zu tun haben) ändert nichts daran, dass das nichts mit Humanität zu tun hat (abgesehen davon kamen Thomson und Fraunhofer als erste auf die Idee nach 6 Jahren plötzlich Geld zu verlangen).
Sicher die MP3-Patente sind keine Trivialpatente im Gegensatz zum "Workspace-Patent". Auch das Patent auf iterierte Funktionssysteme ist meiner Ansicht nach kein Trivialpatent, aber es sind allesamt Ideenpatente, welche eigentlich nach deutschem und europäischen Patentrecht nach wie vor nicht möglich sein sollten, trotzdem aber mit dem Kunstgriff "Computerimplementierte Erfindung" erteilt werden (erinnert mich immer an die Art und Weise wie Mönche das Fastengebot kein Fleisch zu essen durch den Verzehr von Fisch und Bier umgingen).
Jetzt stelle man sich mal vor Riemann hätte seine Arbeiten zur Integralrechnung patentieren lassen. Das trifft nämlich den MP3-Fall ziemlich gut:
1) Ohne die unmittelbar zusammenhängenden Vorarbeiten zum Thema angefangen bei Newton und Leibniz wäre seine herausragende Leistung nicht möglich gewesen.
2) Integralrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen durch Technik geprägten Lebens und kein Abiturient verlässt die Schule ohne etwas von Riemann gehört zu haben.
3) Integralrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Geschäfts von Unternehmen. Sei es in ihrer technischen oder geldwirtschaftlichen Anwendung.
Hätte ich jetzt als Privatmann für die Dauer des Patents nach Riemanns Methode integrieren dürfen, aber als Unternehmer nicht? Oder hätte ich dann als Alternative im Geschäftsleben das Lebesgue-Integral nutzen müssen (nehmen wir mal an der Herr Lebesgue wäre sowas wie Xiph.org heute und sein Integral sowas wie Ogg Vorbis)?
Was das MP3-Encoding anbelangt, so scheint Fraunhofer schon einmal zumindest gegen den Entwickler des Bladeenc-Encoders, Tord Jansson, vorgegangen zu sein.
Allerdings habe ich nicht ermitteln können, ob Bladeenc jemals verkauft worden ist (ich vermute nein).
In BeOS 5.0 Pro ist nämlich merkwürdigerweise ein MP3-Encoder enthalten, Bladeenc nämlich. Ob Be Inc. damals Bladeenc von Fraunhofer lizenziert hat, ist nicht ganz ersichtlich. Fraunhofer ist zwar aufgeführt, allerdings könnte sich das auch ausschließlich auf den Fraunhofer-MP3-Dekoder, der ebenfalls in BeOS enthalten ist, beziehen (sonst wäre ja vermutlich auch der Fraunhofer-MP3-Encoder enthalten).
Siehe auch
http://arstechnica.com/software/reviews/2000/06/beosr5.ars/2
"6. MP3 encoding"
Wie ich das letztendlich im Hinblick auf den Hinweis auf der mp3licensing.com-Seite einordnen soll, weiß ich nicht so recht.
Vermutlich bezieht sich dieses "Nichtbelangen" privater User dann doch "nur" auf das bloße MP3-Dekodieren (?).
Das hier
http://www.golem.de/0006/8206.html
zeigt, dass Be Inc. letztlich (wie nicht anders zu erwarten) alles von Fraunhofer-Thomson lizenziert hat. Das mit Bladeenc in BeOS R5 Pro ist trotzdem recht kurios.
Weil es inzwischen in fast allen Geräten die Musik wiedergeben weit verbreitet ist?
Das wäre ein neben der Spur liegendes Verständniss von sozialer Anwendung von Innovationen.
Versuch doch mal das MP3 abzuwandeln und es zu verbessern - sag nicht, daß es nicht geht :-)
Versuch die Abwandlung danach noch weiter zu verbreiten, verteilen, distributieren...
Viel Erfolg dabei und eine imense Portokasse!
Obwohl Dein Gehirnschmalz mit eingeflossen wäre müsstest Du es bezahlen.
Wenn Du wüsstest, wie vielen Patente Du gerade angewendet hast um den Satz hier einstellen zu dürfen, würde Dir die Diffamierung wohl nicht so leicht über die Tastatur gerutscht
Andere Frage, wie bekommst du den Smilie hier rein, ich finde keine Tags dafuer in der Antwortseite.
So geschehen erst kürzlich bei OpenMoko, weil eine Funktion irgendeiner Lib schlicht übersehen worden war. Und auch Sisvels Aktionen auf Messen werden ja immer mit dem Tenor "Vorgehen gegen die 'Produktpiraterie aus Asien'" politisch gerechtfertigt (damit kann man ja auch herrlich harte Arbeit anderer diffamieren). Ich wünsche Sisvel, dass denen mal einer ihre Bude mit dem BKA (oder sowas in Italien) im Schlepptau stürmt und so wie Sisvel Kleinholz macht, dann wüssten die wie unerfreulich solche Überfälle sind.
Hier wird ja oft gemutmaßt, dass es die libmad gewesen ist.
Auf dieser Seite finden sich ergänzende Hinweise:
http://info.openmoko.se/Home/mp3
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ein OpenMoko-Handy im Auslieferungszustand keine MP3s abspielt, solange bis es "modifiziert" wurde ("The Openmoko can't play MP3's unless modified"; siehe Link). Modifiziert? Na ja.
Es ist halt ein Unterschied, ob man als Firma ein Handy verkauft, das diese libmad enthält oder ob man z.B. wie Debian mit Freiwilligen ohne jeden kommerziellen Hintergedanken eine Distro baut, die libmad enthält, und diese kostenlos abgibt.
Bei Debian ist nichts zu holen, dass wissen auch Sisvel und Philips und andere Patentinhaber.
OpenMoko agiert aber kommerziell, genauso wie viele andere Firmen, die Debian und Debianderivate einsetzen.
Es ist nur schade, dass zum Stand der "Sisvel-Ermittlungen" im OpenMoko-Fall anscheinend nichts Weiteres bekannt gemacht worden ist. RedHat und Novell agieren da zum Glück offensiver.
Darüber hinaus muß eine Patentverletzung auch vor Gericht erst einmal nachgewiesen werden.
Es ist überhaupt nicht sicher, dass das den selbsternannten Patentinhabern auch gelingen wird.
Vielleicht käme es ja auch zur Aufhebung der fraglichen Patente.
Ich hoffe allerdings auch, dass OpenMoko nicht nachgibt. Mehr Infos hierzu wären in der Tat sehr wünschenswert.
Zudem verbietet die GPL Lizenzzahlungen für eine libmad, falls tatsächlich bestehende Patente verletzt würden.
Ich weiß zwar nicht, ob die libmad überhaupt betroffen ist. Da OpenMoko aber ein freies Betriebssystem verwendet, kann Sisvel auch nur eine freie lib im Auge haben.
Das oben angerissene Szenario trifft also sehr wahrscheinlich zu.
Wie kommst du zu dieser Aussage? Hast da dafür irgendwelche Belege? Ich spreche jetzt nicht von Privatrechnern, sondern davon, dass durch die Nutzung von libmad Geld erwirtschaftet wird, weil man z.B. eine Hardware vertreibt, die MP3 dekodieren kann und dies natürlich auch bewirbt.
Wer tut das denn (abseits von bloßen Vermutungen)?
Dann ist auch davon auszugehen, dass Sisvel/Philips nicht dieselben Patente "vertreten" wie Fraunhofer/Thomson. Allein schon deshalb lohnt sich ein Gerichtsverfahren, gerade um Rechtssicherheit zu erlangen.
Die libmad war noch nicht vor Gericht, nirgendwo in der Welt.
Oder hast du irgendwelche Belege für eine "Illegalität" der libmad?
1. Fraunhofer/Thomson
2. Sisvel/Philips
3. Alcatel/Lucent.
Ich hoffe, ich habe niemanden vergessen.
Versuch die Abwandlung danach noch weiter zu verbreiten, verteilen, distributieren...
Das macht Fraunhofer bzw hat es schon mit mp3pro versucht, derzeit afaik wurschteln sie an einem Mehrkanalsystem und diversen Mp3pro ist gescheitert, damit wollten sie selbst richtig Geld machen, die Industrie hat es ignoriert.