Das ist nicht richtig. In Deutschland wirst Du nur belangt, wenn Du nachweislich nicht 'im guten Glauben' gehandelt hast. Und das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Beispiel: Wenn die Nachbarn mal wieder zu laut sind und Du die Polizei rufst mit 'ich glaube da wird jemand umgebracht' - dann musst Du gar nichts zahlen. Es sei denn, Du wirst deswegen vor Gericht bezahlt und der Richter glaubt Dir nicht. Da brauchst Du aber keine Angst zu haben - soweit geht die Polizei nur, wenn Du Wiederholungstäter bist.
Beispiel: Wenn die Nachbarn mal wieder zu laut sind und Du die Polizei rufst mit 'ich glaube da wird jemand umgebracht' - dann musst Du gar nichts zahlen. Es sei denn, Du wirst deswegen vor Gericht bezahlt und der Richter glaubt Dir nicht. Da brauchst Du aber keine Angst zu haben - soweit geht die Polizei nur, wenn Du Wiederholungstäter bist.