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Thema: »Ein Warnschuss vor den Bug«

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Von Philipp am Di, 22. November 2005 um 15:01 #
"Es hat sich eingebürgert" != "Es ist durch die Lizenz ausdrücklich erlaubt"

Kann ich nur unterstreichen, trotzdem ist laut Linus (und damit der "dominierende" Lizenzgeber) das nicht-konforme Binden geduldet und damit erlaubt, selbst wenn es nirgends schriftlich in der Lizenz hinterlegt ist. Schwer natürlich später sowas vor Gericht durchzustreiten, aber wo kein Kläger (ausschließlich der Lizenzgeber) da kein Richter.

"Ich hätte also somit ihre implizite Erlaubnis, den Patch von Greg KH wieder rückgängig zu machen."

Hättest Du zum Teil, aber genau hier ist das "schwieriges Thema", denn genau genommen nimmst Du die reine GPL-Form und änderst sie in ein nicht-GPL-Form um. Das darf aber nur der Urheber, nicht der Nutzer.

Einfacher wäre es nur, wenn Du hingehst und einen Fork vor den Änderungen machst und dann nur die Teile einfließen läßt die den Effekt haben den Du willst.

Schwierig wäre dabei aber, daß Du ja Änderungen von Lizenzinhabern einfließen läßt, die womöglich davon ausgehen das gerade die Schnittstelle die Du nicht ändern willst, geändert wurde.
Ohne direktes Einverständnis der Rechteinhaber ein ziemlich waghalsiges Unternehmen (hier kann es wieder zu einem Kläger kommen).

Nein, tut er nicht. Es gibt nirgends Ausnahmen. Der Linux-Kernel steht unter der GPL in der Version 2. Punkt.

Wenn das so wäre, welchen Zweck hat dann die Verwendung von "_GPL" dann - wenn es nicht Lizenzgründe sind eine bestimmte Lizenzkonformität zu erwingen?

Ich glaube wir diskutieren hier nur das Rechtevakuum das durch das Fehlen einer explizit schriftlich hinterlegten Lizenz/Erlaubnis zum Binden von nicht-GPL-konformen Code/Bins entstanden ist.
Es existiert faktisch nur die eine Mail von Linus zu diesem Thema.

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    Von fuffy am Di, 22. November 2005 um 15:16 #
    Hättest Du zum Teil, aber genau hier ist das "schwieriges Thema", denn genau genommen nimmst Du die reine GPL-Form und änderst sie in ein nicht-GPL-Form um. Das darf aber nur der Urheber, nicht der Nutzer.
    Ich habe ja die implizite "Erlaubnis". ;-)

    Wenn das so wäre, welchen Zweck hat dann die Verwendung von "_GPL" dann - wenn es nicht Lizenzgründe sind eine bestimmte Lizenzkonformität zu erwingen?
    Die von Linus aufgeweichte Interpretation wieder zu verschärfen. Nach wortwörtlicher Auslegung der GPL ist das aber nicht nötig. Da wären ClosedSource-Treiber gar nicht erst möglich/erlaubt.

    Es existiert faktisch nur die eine Mail von Linus zu diesem Thema.
    Richtig, und das verstehe ich nicht als Erlaubnis, da die anderen Kernelentwickler das nicht unterschrieben haben. Kannst ja versuchen, mit einem Kernelmodul nur auf die Funktionen zuzugreifen, die nur von Linus alleine geschrieben wurden. ;-)

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      Von Philipp am Di, 22. November 2005 um 17:22 #
      Die von Linus aufgeweichte Interpretation wieder zu verschärfen. Nach wortwörtlicher Auslegung der GPL ist das aber nicht nötig. Da wären ClosedSource-Treiber gar nicht erst möglich/erlaubt.
      Klar, aber ich spreche ja nicht vom Problem irgendwo das Symbol in "_GPL" zu ändern - das kann man ja immer - sondern es wegzunehmen.

      Korrekt: Linus ist nicht der einzige Urheber und die Interpretation der Linus-Sichtweise auf alle Einzelnen ist auch schwer. Deswegen wurden diese neuen "_GPL"-Umschreibungen ja eingeführt, um den einzelnen Urhebern die Möglichkeit zu geben, die striktere Interpretation zu verdeutlichen.
      Darf ich sie also entfernen und dann die "aufgeweichte Interpretation" von Linus verwenden? Nein!

      Trotzdem sehe ich in einer "aufgeweichte Interpretation" eine andere Lizenz als in der "normalen"/strikten.
      Weiterhin enthält hier der Code selbst also Lizenzinformationen.

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        Von fuffy am Fr, 25. November 2005 um 10:53 #
        Und was ist, wenn ich von Anfang an dagegen war, dass ClosedSource-Treiber meinen Code nutzen, aber inzwischen nicht mehr in der Kernelentwicklung tätig bin? Wer am Kernel mitgearbeitet hat, hat sich schon von Anfang an für die GPL entschieden und muss seine Entscheidung nicht nochmal bekräftigen. Wir sind hier ja nicht in der Kirche.
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