>Ja, nach Ausführung von Linspire gehört das der Vergangenheit an, sollte sich GPLv3 durchsetzen.
Nein, da 1. die libs weiterhin unter der LGPL stehen (dann LGPLv3) und zweitens diese Beispiele gar keinen Unterschied machen ob GPLv2 oder GPLv3. Proprietäre Treiber sind z.B. auch schon mit GPLv2 eigentlich illegal, nur haben sich die Autoren der GPLv2 Software (die Kernel Hacker) dazu entschieden nicht dagegen vorzugehen.
"Nein, da 1. die libs weiterhin unter der LGPL stehen (dann LGPLv3) und zweitens diese Beispiele gar keinen Unterschied machen ob GPLv2 oder GPLv3."
Ich hab natürlich vergessen, dass du als Jurist das besser beurteilen kannst, als Linspire...
"Proprietäre Treiber sind z.B. auch schon mit GPLv2 eigentlich illegal, nur haben sich die Autoren der GPLv2 Software (die Kernel Hacker) dazu entschieden nicht dagegen vorzugehen."
Falsch. Es wird von Einigen als rechtliche Grauzone bezeichnet, Linus selbst hält es für legal. Und er wird ja wissen, unter welche Bedingungen er SEINEN Kernel damals stellte.
>Ich hab natürlich vergessen, dass du als Jurist das besser beurteilen kannst, als Linspire...
Nein, aber ich habe im Gegensatz zu anderen auch die GPLv3 und Interpretationen von RMS, Eben Moglen und anderen Juristen gelesen. Sorry, aber du konntest bisher keine überzeugende Argumente liefern.
>Falsch. Es wird von Einigen als rechtliche Grauzone bezeichnet, Linus selbst hält es für legal. Und er wird ja wissen, unter welche Bedingungen er SEINEN Kernel damals stellte.
OK, dann ist es von mir aus eine Grauzone und wird es genauso unter GPLv3 sein, da GPLv3 hier nichts wesentliches geändert hat. Die GPLv3 geht weiterhin (genauso wie GPLv2) so weit wie möglich was abgeleitet Werke angeht, soll heißen, solange das Urheberrecht etwas als abgeleitetes Werk ansieht gilt die GPL (genauso wie bei den meisten proprietäre Lizenzen auch).
Linus hat es nur _NICHT_ ausgeschlossen, er hat aber NIE gesagt, das er den Kernel unter GPL3 stellen WIRD.
Der Vergleich mit dem Kernel hinkt also.
In bezug auf "rechtliche Grauzone" - es ist keine.
Das, was zur Zeit geschieht ist ERLAUBT. Man kann sich die Mailing Listen durchlesen, manche Kernel Entwickler sind anderer Meinung, das ist aber egal.
Die Kernel Entwickler warnen effektiv lediglich explizit davor mittels dem "tainted" flag.
Für diese Frage spielt die GPLv3 keine Rolle. GPLv2 geht bei der Frage der abgeleiteten Werke soweit wie das Urheberrecht und GPLv3 auch.
>In bezug auf "rechtliche Grauzone" - es ist keine.
Es gibt genug Leute die der Auffassung sind, dass Linux Treiber ein abgeleitetes Werk des Kernel im Sinn des Urheberrechts darstellen.
>Das, was zur Zeit geschieht ist ERLAUBT.
Nein, es ist geduldet, da keiner der Kernel Entwickler dagegen vorgeht. Es gibt aber genug Leute die der Meinung sind, dass man vor Gericht gute Chancen hätte gegen nicht-GPL-kompatible Treiber vorzugehen.
Nein, da 1. die libs weiterhin unter der LGPL stehen (dann LGPLv3) und zweitens diese Beispiele gar keinen Unterschied machen ob GPLv2 oder GPLv3. Proprietäre Treiber sind z.B. auch schon mit GPLv2 eigentlich illegal, nur haben sich die Autoren der GPLv2 Software (die Kernel Hacker) dazu entschieden nicht dagegen vorzugehen.
Ich hab natürlich vergessen, dass du als Jurist das besser beurteilen kannst, als Linspire...
"Proprietäre Treiber sind z.B. auch schon mit GPLv2 eigentlich illegal, nur haben sich die Autoren der GPLv2 Software (die Kernel Hacker) dazu entschieden nicht dagegen vorzugehen."
Falsch. Es wird von Einigen als rechtliche Grauzone bezeichnet, Linus selbst hält es für legal. Und er wird ja wissen, unter welche Bedingungen er SEINEN Kernel damals stellte.
Nein, aber ich habe im Gegensatz zu anderen auch die GPLv3 und Interpretationen von RMS, Eben Moglen und anderen Juristen gelesen. Sorry, aber du konntest bisher keine überzeugende Argumente liefern.
>Falsch. Es wird von Einigen als rechtliche Grauzone bezeichnet, Linus selbst hält es für legal. Und er wird ja wissen, unter welche Bedingungen er SEINEN Kernel damals stellte.
OK, dann ist es von mir aus eine Grauzone und wird es genauso unter GPLv3 sein, da GPLv3 hier nichts wesentliches geändert hat. Die GPLv3 geht weiterhin (genauso wie GPLv2) so weit wie möglich was abgeleitet Werke angeht, soll heißen, solange das Urheberrecht etwas als abgeleitetes Werk ansieht gilt die GPL (genauso wie bei den meisten proprietäre Lizenzen auch).
Linus hat es nur _NICHT_ ausgeschlossen, er hat aber NIE gesagt,
das er den Kernel unter GPL3 stellen WIRD.
Der Vergleich mit dem Kernel hinkt also.
In bezug auf "rechtliche Grauzone" - es ist keine.
Das, was zur Zeit geschieht ist ERLAUBT. Man kann sich die
Mailing Listen durchlesen, manche Kernel Entwickler sind
anderer Meinung, das ist aber egal.
Die Kernel Entwickler warnen effektiv lediglich explizit
davor mittels dem "tainted" flag.
Für diese Frage spielt die GPLv3 keine Rolle. GPLv2 geht bei der Frage der abgeleiteten Werke soweit wie das Urheberrecht und GPLv3 auch.
>In bezug auf "rechtliche Grauzone" - es ist keine.
Es gibt genug Leute die der Auffassung sind, dass Linux Treiber ein abgeleitetes Werk des Kernel im Sinn des Urheberrechts darstellen.
>Das, was zur Zeit geschieht ist ERLAUBT.
Nein, es ist geduldet, da keiner der Kernel Entwickler dagegen vorgeht.
Es gibt aber genug Leute die der Meinung sind, dass man vor Gericht gute Chancen hätte gegen nicht-GPL-kompatible Treiber vorzugehen.