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Thema: Linspire warnt vor der GPLv3

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Anne Nym am Do, 7. Juni 2007 um 07:58 #
> wenn ich ein Programm zur Gültigkeitssteuerung und Rechteverwaltung (einräumen, übertragen, aberkennen, zeitliche Gültigkeiten) an beliebigen Dateien schreibe, z. B. mit Hilfe von GnuPG, darf ich das jetzt unter die GPLv3 stellen oder nicht?

ja, darf man.

> Wenn ich eure Aussagen so lese könnte ich das nicht mit GPLv3 machen. Weil was würde ich da implementieren? Ein Digital Rights Management...

Die GPLv3 verbietet die Implementierung von DRM Maßnahmen nicht.
Sie sorgt aber dafür, dass die Software frei bleibt, so dass man die DRM Maßnahmen auch wieder entfernen kann. — Darin sehen manche ein Problem. — Ich aber nicht.

> Und jetzt die Gretchenfrage wenn ich das NICHT darf: warum lässt das die GPLv3 nicht zu, was ist der Sinn und Zweck?

Wie gesagt: sie läßt es zu.

> Und wenn es ERLAUBT ist: worüber regt Ihr euch so auf?

Das verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht!

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    Von fuffy am Do, 7. Juni 2007 um 11:31 #
    Sie sorgt aber dafür, dass die Software frei bleibt, so dass man die DRM Maßnahmen auch wieder entfernen kann.
    Dafür braucht man die GPLv3 nicht, da auch die GPLv2 keine "invariant sections" kennt.

    Es geht wohl eher darum, dass manche Hersteller dafür sorgen, dass nur signierte Software auf ihren Systemen läuft, aber natürlich der für die Erstellung der Signatur notwendige Private Key nicht mitgeliefert wird. So kann man z.B. Set-Top-Boxen mit Linux ausliefern und den Nutzer daran hindern, eine von ihm modifizierte Firmware einzuspielen, was eigene Verbesserungen der Firmware somit ausschließt.

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      Von Anne Nym am Do, 7. Juni 2007 um 12:20 #
      > Es geht wohl eher darum, dass manche Hersteller dafür sorgen, dass nur signierte Software auf ihren Systemen läuft, aber natürlich der für die Erstellung der Signatur notwendige Private Key nicht mitgeliefert wird. So kann man z.B. Set-Top-Boxen mit Linux ausliefern und den Nutzer daran hindern, eine von ihm modifizierte Firmware einzuspielen, was eigene Verbesserungen der Firmware somit ausschließt.

      Mit anderen Worten, die Software wird faktisch dadurch unfrei. Und genau das verhindert die GPLv3.

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