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Thema: Hans Reiser im Mordprozess schuldig gesprochen

16 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von hjb am Di, 29. April 2008 um 10:58 #
Die Todesstrafe kommt nur bei "erschwerenden Umständen" zur Anwendung. Hier ist keine Rede davon.
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    Von Jasager am Di, 29. April 2008 um 11:48 #
    Beste Chancen haben Schwarze und Latinos, Hans Reiser hat in dem Punkt Glück.

    Insgesamt kann man das aus der Ferne natürlich schlecht beurteilen, aber mein Vertrauen zur Wild-West-Geschworenenjustiz ist nicht besonders groß.

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      Von LH am Di, 29. April 2008 um 12:18 #
      Mit verlaub, aber das Geschworenensystem ist ein "Inquisitionsverfahrens" noch "Wild-West"

      Bedenke das solche Systeme in Zeiten entstanden sind in denen die Bürger kaum Vertrauen in die Gerichte hatten. Wenn nun neben dem Richter auch normale Bürger beteiligt sind (und hier gelten zudem genaue Regeln wie zu urteilen ist!) erhöht dies das Vertauen ungemein. Die geschworenen können sogar moralisch handeln, was das Gericht nicht kann. Natürlich brigt es Risiken, aber ist nicht per-se schlecht/böse.

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        Von marc anton am Di, 29. April 2008 um 12:31 #
        Es ist per se nicht gut/böse, es ist per se unverantwortlich Laien richten zu lassen. Und mit Verlaub der damit einhergehende Kolateralschaden in den Staaten spricht Bände.
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          Von LH am Di, 29. April 2008 um 12:43 #
          "Es ist per se nicht gut/böse, es ist per se unverantwortlich Laien richten zu lassen."

          Da sehe ich kein Problem, es ist die Aufgabe der Anwälte ihnen die Fakten/Behauptungen so zu präsentieren das sie korrekt Urteilen. Es gibt in jedem Verfahren, mit oder ohne geschworene, Unklarheiten und annahmen.

          Wenn du schonmal die Ehre hattest vor einem deutschen Gericht zu stehen (ich nur als Zeuge) weisst du das ein Richter kein Garant für einen guten Prozess ist. Ich kenne einen Fall da WUSSTE ich die Wahrheit, habe sie auch gesagt, und auch ALLE anderen Beweise bis auf die Behauptungen der angeklagten zeigten das gleiche. Aber es zieht sich über Jahre hin, kein Richter führt den Fall zu Ende.
          Ein Geschworenengericht hat einen großen Vorteil: Es kann nicht einfach verschleppt werden [die Zeit der geschworenen darf nicht unendlich beansprucht werden]. In Deutschland passiert das aber in vielen vielen fällen, das ist fast schon normal.

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          Von Lothar am Mi, 30. April 2008 um 03:09 #
          Und der Kolateralschaden der hier entsteht wenn lediglich ein Richter alleine was zu sagen hat. Hat man ja an Urteilen in Hamburg von Richter Gnadenlos (ich koks mir mal schnell einen) gesehen.

          Beide Systeme haben Schwächen. Aber ich bin mir nicht sicher welches schlechter ist.

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            Von Eckhart am Mi, 30. April 2008 um 03:36 #
            "ein Richter alleine was zu sagen hat" gibt es bei Mord sowieso nicht, siehe http://bundesrecht.juris.de/gvg/__76.html
            Kurzfassung: Bei Mord sind es drei Berufsrichter plus zwei Schöffen.
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        Von Lord Homer am Di, 29. April 2008 um 12:34 #
        Es gibt genügend Beweise für die (teils unfassbar) schlechte Arbeit der Geschworenen:

        http://de.wikipedia.org/wiki/Emmett_Till

        Wenn man den Links zum Thema folgt, gibts noch mehr zu erfahren.

        Allerdings, die Geschworenen fällen keine Urteile, das macht nur der Richter. Nichts desto weniger halte ich einen unabhängigen und unbefangenen Richter für effektiver und besser (persönliche Meinung). Die Entscheidungsfindung der Jurie bleibt ja in der Regel geheim.

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          Von richter am Di, 29. April 2008 um 14:34 #
          richter können genausogut schwachsinnige entscheidungen treffen und haben es auch schon oft genug unter beweis gestellt, man schaue sich nur mal hier in deutschland die rechtsprechung zu den fällen, die mit dem internet in letzter zeit zu tun haben. Nimmt man da zwei beliebige richter heraus, so erhält man drei unterschiedliche meinungen, also das ist noch lange kein garant für eine sinnvolle entscheidung...
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            Von ChrisHuebsch am Di, 29. April 2008 um 20:01 #
            Aus diesem Grund entscheiden bei wichtigen Sachen in .de nie nur einzelne Richter, sondern "Kammern".
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              Von Francesco am Di, 29. April 2008 um 20:44 #
              Dann urteilt nicht nur einer, der keine Ahnung haben, sondern 5. Auch nicht viel besser, oder?
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                Von fuffy am Mi, 30. April 2008 um 08:19 #
                Warum sollen Geschworene besser entscheiden? Zumal zu den Kammern im Strafrecht immer auch Laienrichter (Schöffen) gehören.
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      Von Rübezahl am Di, 29. April 2008 um 12:20 #
      Lies noch mal nach! Die besten Chancen auf die Todesstrafe hast du in den USA, wenn das Opfer Weiß war. Wenn ein Farbiger ein Farbigen umgebracht haben soll, ist die Todesstrafe weniger wahrscheinlich. Das selbe wenn ein Weißer einen Farbigen getötet haben soll. Die Hautfarbe des Opfers ist also entscheidend für die Solidarisierung der Geschworenen.
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        Von Mark am Di, 29. April 2008 um 12:54 #
        Noch mal zum Mitlesen!:
        Geschworen fällen keine Urteile!!!!!
        Auch in den USA nicht!!

        Sie bestimmen nur ob jemand schuldig ist oder nicht.
        Das Urteil und damit auch das Strafmaß bestimmt der Richter!

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          Von furanku am Di, 29. April 2008 um 22:24 #
          Das ist so nicht richtig.

          http://de.wikipedia.org/wiki/Schöffe über Schöffengerichte in Deutschland:

          Schöffen sind - in der Hauptverhandlung - mit dem Berufsrichter gleichberechtigt, sowohl bei der Urteilsfindung als auch bei der Festsetzung des Strafmaßes.

          Natürlich sind Schöffengerichte in Deutschland in ihrer Zuständigkeit stark eingeschränkt, aber was Du da behauptest, nämlich daß der Richter allein über das Strafmaß entscheidet stimmt so einfach nicht.

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            Von fuffy am Mi, 30. April 2008 um 08:27 #
            Natürlich sind Schöffengerichte in Deutschland in ihrer Zuständigkeit stark eingeschränkt, aber was Du da behauptest, nämlich daß der Richter allein über das Strafmaß entscheidet stimmt so einfach nicht.
            Schöffen sind keine Geschworenen. Beim Schöffengericht sind die Berufsrichter auch an der Urteilsfindung beteiligt, was bei angelsächsischen Geschworenengerichten verboten ist. Die Schuldigsprechung obliegt allein der Jury.
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