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Mi, 25. Juni 2003, 00:00

Die geplante Einführung von Software-Patenten und ihre Auswirkungen

Das Memorandum

Bis auf wenige Ausnahmen wird keine der Behauptungen in dem Memorandum belegt, sondern sie werden als Dogma gesehen, was sich auch in Stellungnahmen von McCarthy widerspiegelt. Einige entpuppen sich als grobe Verzerrung der Tatsachen oder als Lügen. Ferner steht der Inhalt der Direktive im Widerspruch zu dem Memorandum, das vorgibt, Software von der Patentierbarkeit ausschließen zu wollen.

Das Memorandum verwendet bestimmte absichtlich unklare Begriffe, um die wahren Ziele der Direktive zu verschleiern: "Computer-implementierte Erfindungen" - hier sollte man besser von "Computer-bezogenen Erfindungen" sprechen. Software ist keine "Computer-implementierte Erfindung", sie ist lediglich eine Idee, ein Algorithmus, in einem mathematischen Modell formuliert und daher nicht patentierbar. Der Begriff "technisch" wird als Voraussetzung für Patentierbarkeit eingesetzt, doch er ist nicht definiert - wie oben erläutert, ist für das EPA bereits alles technisch, was auf einem Computer läuft, Geschäftsmethoden eingeschlossen.

Das Memorandum beginnt mit dem Hinweis auf die Bedeutung der Software-Industrie und deren Wachstumspotential. Verbesserungen in der Software würden immer schwieriger und teurer, während sie leicht von der Konkurrenz zu kopieren seien. Diese Behauptung ist eine glatte Lüge: jeder Experte weiß, daß Software aus kleinen Ausführungsschritten aufgebaut wird. Was soll daran immer teurer werden? Ferner ist das Erstellen einer "Kopie" in dem Sinne, ein funktionell gleiches Programm zu entwickeln, genauso aufwendig wie die Erstellung des Originals.

Es wird die wichtige und erfolgreiche Rolle von Patenten für den Schutz von Innovationen und als deren Anreiz betont. Diese Behauptung ist jedoch, wie oben geschildert, nicht belegbar. Alles deutet auf das Gegenteil hin.

Der Text weist auf die Divergenz hin zwischen dem Fallrecht, das durch das EPA gesetzt wurde, und dem EPÜ, das Software-Patente verbietet. Dadurch entsteht rechtliche Unsicherheit. Noch mehr rechtliche Unsicherheit würde aber durch die Zulassung von Software-Patenten entstehen (Bakels, S. 27). Vielfach wird eher ein Schutz vor Patenten denn ein Schutz der eigenen Ideen verlangt.

Es ist davon die Rede, wie die Kommission sich beraten ließ. 1997 gab es ein Pro-Patent-Papier, doch es wird nicht erwähnt, daß dies von Patent-Anwälten stammt. Im Jahr 2000 wurde angeblich eine weitere Befragung gestartet, doch wird verschwiegen, daß der erste Teil (zur Frage, ob überhaupt etwas getan werden muß) nicht öffentlich war und sich nur an Vertreter der nationalen Patentämter richtete, und der zweite Teil (was für ein Grad von Harmonisierung anzustreben sei) auch nur eine Debatte unter Patentanwälten war, die nichts am bereits feststehenden Kurs ändern sollte.

Die Befragung ergab 1450 Antworten, die von einem externen Beratungsunternehmen ausgewertet und veröffentlicht wurden. Verschwiegen wird dagegen: Jeder Autor konnte seine Stellungnahme mit Aufforderung zur Veröffentlichung an die Kommission senden. Die Zahl der Stellungnahmen war so groß, daß die Kommission ein Beratungsunternehmen mit der Auswertung beauftragte. Dieses patentfreundliche Unternehmen fertigte einen Bericht, der der Kommission genehm war, und ließ alle patentkritischen Stellungnahmen verschwinden.

Das Memorandum fabuliert weiter: "Einzelantworten kamen hauptsächlich von Anhängern quelloffener Software." Tatsächlich waren es überwiegend professionelle Software-Entwickler, deren Position weitgehend mit der der EuroLinux-Allianz übereinstimmt. Dann werden zahlreiche Befürworter von Software-Patenten aufgeführt, die "zahlenmäßig deutlich weniger Reaktionen" als "aus der Open- Source-Bewegung" lieferten, aber "zweifellos" durch das "wirtschaftliche Gewicht" den Ausschlag geben. Die zahlreichen Organisationen, die sich dagegen aussprachen, werden nicht erwähnt.

Dann wird die Studie von Frau Tang erwähnt (s. Anhang), doch die nicht vorhandene klare Aussage für oder gegen Software-Patente als Argument für diese gewertet: "Diese Ergebnisse machen deutlich, daß die mittelständische Wirtschaft stärker sensibilisiert werden muß".

Die nächste Studie, die herangezogen wird, ist eine über die wirtschaftliche Auswirkung der Patentierbarkeit von Programmen. Diese Studie ist aber weder unabhängig noch ist es eine wirtschaftliche Studie. Sie stammt von der Patentlobby (Intellectual Property Institute, IPI) und war ursprünglich eine juristische Studie, die nach den Wünschen der Kommission neu formuliert wurde. Diese Studie behauptet, daß in den USA Software-Patente positiv für das Wachstum der US- Unternehmen waren. Dies ist jedoch völlig aus der Luft gegriffen, da keine Recherchen durchgeführt wurden. Die Studie von Bessen und Hunt (s. Anhang) kommt zum gegenteiligen Ergebnis - nach exakter Recherche. Selbst die IPI-Studie muß zugeben, daß das US-System Probleme hat, versucht diese jedoch zu verharmlosen. "Die Studie konnte ferner keine Hinweise darauf finden, daß unabhängige europäische Softwareentwickler durch die Patentpositionen großer Unternehmen bzw. anderer Softwareentwickler in unzulässiger Weise beeinträchtigt worden sind." Das ist kein Wunder, da Softwarepatente in Europa illegal sind. Jedoch gibt es Beispiele dafür, daß europäische Unternehmen Opfer von US-Unternehmen wurden.

Auch der weitere Text verfolgt die Verschleierungstaktik weiter, indem Patente und die Patentvergabepraxis in einem freundlichen Licht dargestellt werden. Dann folgt die Forderung nach einer Harmonisierung der nationalen Patentgesetze. Dies ist absurd, da die Gesetze bereits harmonisiert sind. Es ist lediglich das EPA, das mit seiner Praxis von den Gesetzen abweicht. Es werden Urteile zitiert, die für Software-Patente entschieden haben. Diese Urteile wurden weithin kritisiert, was das Memorandum genauso wenig erwähnt wie andere Urteile, z.B. vom 17. Senat des Deutschen Patentgerichtshofes, die Software-Patente generell ablehnen.

Zusammenfassend heißt es: " Die Kommission ist der Ansicht, daß die Gemeinschaft zumindest vorläufig auf der erreichten Stufe verharren und den Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen nicht ausweiten sollte, etwa durch Verzicht auf das Kriterium des technischen Beitrags." In Wirklichkeit erlaubt die Direktive explizit die Patentierung von Programmen und Geschäftsmethoden. Bereits einige Absätze weiter widerspricht sich das Memorandum wieder selbst und läßt die Maske fallen: " Patente auf computerimplementierte Erfindungen sind für alle Unternehmen der Softwarebranche von Bedeutung, auch für die mittelständische Wirtschaft."

Den Abschluß bildet eine dreiseitige Erläuterung der elf Artikel im gleichen Stil wie das Memorandum.

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